Amtliche Bekanntmachung
Bürgerentscheid "Flugplatz Egelsbach"
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen in ihrer Sitzung vom 14.05.2009 den Tag bestimmt hat, an dem der Bürgerentscheid stattfindet, wird gemäß §§ 55 Abs. 2 KWG, 77 Abs. 1 KWO folgendes öffentlich bekannt gemacht:
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Der Bürgerentscheid "Flugplatz Egelsbach" findet am
Sonntag, den 27.09.2009
statt.
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Der Text der zu entscheidenden Frage lautet:
"Sind Sie gegen den Verkauf der GmbH-Anteile der Stadt Langen an der Hessischen Flugplatz GmbH?"
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Zu dem Gegenstand des Bürgerentscheids wird folgende Erläuterung gegeben:
a) Die Begründung der Antragsteller lautet:
"Ein Verkauf der Anteile der Stadt Langen an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) führt zu einer Erweiterung des Flugplatzes. Dies bedeutet höhere Lärm- und Umweltbelastung, schlechtere Lebensbedingungen sowie Wertminderung von Häusern und Grundstücken in Langen."
b) Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat der Stadt Langen vertreten dazu folgende Auffassung:
"Der Verkauf der Anteile der Stadt Langen an der Hessischen Flugplatz GmbH an die Firma NetJets führt nicht zwangsläufig zu einer Erweiterung des Egelsbacher Flugplatzes und zu einer höheren Lärm- und Umweltbealstung, schlechteren Lebensbedingungen sowie einer Wertminderung von Häusern und Grundstücken in Langen. Vielmehr ist Voraussetzung für einer Erweiterung des Flugplatzes, dass vom Regierungspräsidium Darmstadt ein -ergebnisoffenes- luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. In diesem Verfahren sind alle von dem Erweiterungsvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu berücksichtigen. In diesem komplexen Planfeststellungsverfahren stehen allen Betroffenen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten offen, sich gegen eine Erweiterung des Flugplatzes zu wehren."
Langen, den 19.05.2009
Der Magistrat der Stadt Langen
Gebhardt, Bürgermeister