Der Hessische Landtag hat am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen - Gesetz zur Schuldenbremse) sowie eine Erläuterung hierzu beschlossen.
Die Landesregierung hat, als Tag für die nach Art. 123 Abs. 2 der Hessischen Verfassung erforderliche Volksabstimmung, den 27. März 2011 bestimmt. Die Volksabstimmung wird dann gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt werden.
Weitere Informationen über die Volksabstimmung erhalten Sie auf der Homepage des Landeswahlleiters.